So setzt sich der Preis zusammen
Die angegebenen Ab-Preise sind keine garantierten Gesamtpreise. Bei der Einordnung helfen vier Gruppen:
- Anmeldung beziehungsweise Grundbetrag: eine feste Fahrschulposition; der genaue enthaltene Umfang sollte in der aktuellen Preisliste stehen.
- Übungsfahrten: variable Fahrstunden, deren Anzahl vom individuellen Lernfortschritt abhängt.
- Besondere Ausbildungsfahrten: gesetzlich vorgesehene Fahrten auf Bundesstraße, Autobahn und bei Dämmerung oder Dunkelheit.
- Prüfungsbezogene Kosten: Fahrschulpositionen für die Vorstellung zur Prüfung und davon getrennte Gebühren der Prüforganisation.
Pkw-Ausbildung
Klasse B/BA
ab 1.980 €
- Anmeldung
- 450 €
- Theorieprüfung
- 150 €
- Praktische Prüfung
- 200 €
- Übungsfahrt à 45 Minuten
- 60 €
- 5 × Bundesstraße
- je 70 €
- 4 × Autobahn
- je 70 €
- 3 × Nachtfahrt
- je 70 €
- Unterweisung am Fahrzeug
- 60 €
Anhänger
Klasse BE
ab 1.086 €
- Anmeldung
- 450 €
- Praktische Prüfung
- 200 €
- Übungsfahrt à 45 Minuten
- 60 €
- 3 × Bundesstraße
- je 70 €
- 1 × Autobahn
- 70 €
- 1 × Nachtfahrt
- 70 €
- Unterweisung am Fahrzeug
- 70 €
Welche externen Kosten können hinzukommen?
Neben Fahrschulpositionen können Kosten für den Fahrerlaubnisantrag, die Prüforganisation, Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis, Passfoto oder weitere erforderliche Nachweise entstehen. Diese externen Beträge sind in den oben aufgeführten Fahrschulpreisen nicht als enthalten ausgewiesen. Aktuelle Prüfstellengebühren veröffentlicht TÜV Hessen.
Warum kann der Gesamtpreis abweichen?
Die Zahl der Übungsfahrten richtet sich nach deinem Lernfortschritt. Auch Wiederholungsprüfungen oder zusätzliche Leistungen können den Gesamtbetrag verändern. Die Ab-Preise sind deshalb keine garantierten Gesamtpreise; der tatsächliche Betrag hängt vom Verlauf deiner Ausbildung ab.
Worauf du beim Vergleich achten solltest
- Was die Anmeldung beziehungsweise der Grundbetrag tatsächlich umfasst
- Dauer und Preis je Übungsfahrt
- Preise und Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten
- Fahrschulpositionen für die Vorstellung zur Theorie- und Praxisprüfung
- Davon getrennte Behörden-, Prüfstellen- und sonstige Fremdgebühren
- Bedingungen bei Wechsel, Pause oder Wiederholungsprüfung
